Über unsere Sammelbestellungen und Beratungen rund um das Thema Balkonsolar unterstützen wir schon länger die Verbreitung/Nutzung dieser Anlagen.
Zur weiteren Vereinfachung und Abbau von unnötiger Bürokratie möchten wir euch heute die Unterzeichnung der Petition Vereinfachungen für Balkonsolaranlagen vom 17.02.2023 besonders ans Herz legen. Die Petition kann noch bis zum 27.04.2023 unterstützt werden. Bitte helfen Sie mit, dass die Petition das Quorum von 50.000 Zeichnern erreicht.
Text der Petition
Mit dieser Petition fordern wir Änderungen durch den Bundesgesetzgeber, um die Installation von Balkonsolaranlagen für möglichst viele Personen zu erleichtern, ihnen die Möglichkeit zu geben, von der Energiewende zu profitieren und sie von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Unsere Forderungen basieren auf dem Positionspapier eines Verbandes der Elektrotechnik zu steckerfertigen Mini-Energie-Erzeugungsanlagen. Zusätzlich fordern wir noch Vereinfachungen für Wohnungseigentümer und Mieter.
Begründung
Wir fordern Änderungen in folgenden Gesetzen und Verordnungen: Nationale Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) Ziel: Für die im Gesetz verankerte Pflicht zur Anmeldung bzw. den Nachweis beim Netzbetreiber soll eine Ausnahmeregelung für Anlagen bis 0,8kW Nettoleistung eingeführt werden. Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) Ziel: Ergänzung des Registrierungsverfahrens um einen eigenen Assistenten und separate Klickwege für "Steckerfertige PV-Systeme bis 800W" (Balkonsolaranlagen) sowie die entsprechende Anpassung der "Anlage im Marktstammregister zu erfassende Daten". Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) Ziel: Für die im Gesetz verankerte Pflicht zur Bilanzkreiszuordnung soll eine Übergangsregelung zur Ausnahme von Anlagen bis 0,8kW eingeführt werden, welche bis zum ohnehin verpflichtenden Einbau einer modernen/intelligenten Messeinrichtung im Rahmen des im MsbG festgelegten "Smart-Meter-Rollouts" gilt. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Ziel: Für die im Gesetz verankerte Pflicht zur Messung der Erzeugungsleistung soll eine Übergangsregelung zur Ausnahme von Anlagen bis 0,8kW eingeführt werden, welche bis zum ohnehin verpflichtenden Einbau einer modernen/ Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Ziel: Die im Gesetz verankerten Grundlagen der Festlegung der Netzentgelte für besondere Nutzungsformen sollen entsprechend der weiteren genannten Gesetzesänderungen angepasst werden, um den Wegfall der Netzentgelte durch das vorübergehende Net-Metering gesetzlich zu verankern. Den Forderungen fügen wir auf Grundlage unserer eigenen Erfahrungen die Forderung nach folgenden Gesetzesanpassungen hinzu: Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Ziel: Die Nutzung von Photovoltaik zur Eigenversorgung soll in die "privilegierten Maßnahmen" des §20 Absatz 2 aufgenommen werden. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Ziel: Die Nutzung von Photovoltaik zur Eigenversorgung soll in die "privilegierten Maßnahmen" des des §554 Absatz 1 aufgenommen werden.. Um den Bundesrat zu zitieren: “Stecker-Solargeräte bieten Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit vom Balkon oder Terrasse aus, eigene Solarenergie zu erzeugen. Die Komplexität des Meldeprozesses sowie der technischen Voraussetzungen stellen jedoch Hemmschwellen dar.” (Drucksache 162/22 (Beschluss), S. 58) Balkonkraftwerke sind eine einfache und risikolose Möglichkeit, um saubere und unabhängige Energieerzeugung zu fördern. Durch private Initiative getragen, können sie Millionen von Haushalten dazu bewegen, dezentrale Erzeugungsanlagen zu installieren und ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten und Geld zu sparen.
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