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Abstimmung zum Beitritt bei den Klimakommunen steht kurz bevor


In der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (StVV) am 23.03.2022 kommt es voraussichtlich zur Abstimmung über den Beitritt zum kommunalen Bündnis "Hessen aktiv. Aus diesem Grund möchten wir hier nochmals das Bündnis vorstellen. Die gesammelten vielfältigen Vorteile weiter unten haben wir ebenfalls mit allen Fraktionen in der StVV geteilt, und hoffen nun auf deren Zustimmung zum Beitritt.



Das Projekt ‚Klimakommunen‘ startete im Jahr 2009 im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie unter dem Namen „Hessen aktiv: 100 Kommunen für den Klimaschutz“. Im November 2016 wurde das Projekt als Bündnis verstetigt und trägt seitdem den Namen "Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen". Die Klima-Kommunen sind ein Bündnis hessischer Städte, Gemeinden und Landkreise für den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Wir hatten bereits mehrfach dazu berichtet und befürworten einen Beitritt seit November 2020.



Inzwischen haben 326 hessische Städte, Gemeinden und Landkreise die Charta unterzeichnet (von ca. 450).

Im MTK sind 6 von 12 Kommunen und der Landkreis Mitglied: Eppstein, Eschborn, Flörsheim am Main, Hofheim, Kelkheim, Schwalbach und der Landkreis MTK.

Im Hochtaunuskreis sind 11 von 13 Kommunen und der Landkreis Mitglied: Bad Homburg v. d. Höhe, Friedrichsdorf, Glashütten, Königstein im Taunus, Kronberg im Taunus, Neu-Anspach, Oberursel (Taunus), Steinbach (Taunus), Usingen, Wehrheim, Weilrod.

Das Land Hessen will bis 2050 klimaneutral sein. Mit der Unterzeichnung der neuen Charta verpflichtet sich eine Kommune zu diesem Ziel. Kommunen können sich selbst Zwischenziele setzen. Sie planen und setzen Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen auf kommunaler Ebene um. Zusätzlich müssen die Kommunen nun auch im Bereich Klimaanpassung vor Ort aktiv werden.

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Landes-EnergieAgentur Hessen GmbH (LEA) damit beauftragt, als Fachstelle der Klima-Kommunen zu fungieren.

Die Mitgliedschaft ist kostenlos und mit wenig Aufwand verbunden. So einfach geht es: 1. Beschluss im politischen Gremium zur Mitgliedschaft bei den Klima-Kommunen fassen. 2. Die Kommune unterzeichnet die Charta »Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen«. 3. Die Kommune erstellt ihren individuellen Aktionsplan (ein Klimaschutzkonzept kann diesen ersetzen). Dieser enthält die CO2-Startbilanz und den Maßnahmenplan zur Förderung von Klimaschutz und Klimaanpassung. Klimakommunen berichten jährlich in kurzer Form (eine DIN-A 4 Seite reicht schon!) über umgesetzte Maßnahmen. Der Aktionsplan soll spätestens nach 5 Jahren aktualisiert werden.


Mitglieder haben gleichzeitig vielfältige Vorteile:

  • Fundierte Beratung, individuelle Unterstützung, Wissenstransfer, Vernetzung und Erfahrungsaustausch, sowie Aufmerksamkeit und Imagegewinn.

  • Insbesondere spezielle Beratung (Initialberatung zu Klimaschutz und Klimaanpassung, spezifische Beratung zu Aktionsplänen, Konzepten & Maßnahmen, Beratung zur CO2-Bilanzierung, inklusive kostenfreier, einjähriger Lizenz für die Bilanzierungssoftware, Fördermittelberatung),

  • landesweite Fach- und Methodenforen mit ausgewiesenen Fachleuten,

  • regionale Foren mit Schwerpunkt auf Erfahrungsaustausch,

  • Konferenz »Klima Kommunal«,

  • Jahrestreffen der Mitglieder,

  • landesweiter Wettbewerb »So machen wir’s«,

  • vorgefertigte Mit-Mach-Maßnahmen,

  • interaktive Projektdatenbank,

  • informativer Newsletter.

  • erhöhte Fördersätze (Klimamaßnahmen in Klima-Kommunen werden in 2021 und 2022 mit bis zu 100 Prozent vom Land gefördert, siehe unten)

Zum 01. Januar 2016 trat die Förderrichtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen in Kraft und die überarbeitete Fassung wurde am 17. September 2019 in Kraft gesetzt. Kommunen und kommunale Unternehmen können hierüber Fördermittel u. a. zur Umsetzung ihrer Klimaschutzpläne beantragen.

In den Jahren 2021 und 2022 stellt das Land weitere 4 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen für Klimamaßnahmen den Kommunen zur Verfügung. Damit stehen jährlich zu den bestehenden 5,5 Millionen Euro zusätzlich weitere 2 Millionen Euro bereit. Mit diesen Mitteln wird die Förderung über die Klima-Richtlinie aufgestockt. Ab dem 01.01.2021 bis zum 31.12.2022 gelten befristete Förderquoten von 100 % für Klima-Kommunen.

Neben der Möglichkeit zusätzlich auch Fördermittel des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimainitiative (NKI) in Anspruch zu nehmen, ist auch eine Kumulation mit dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE möglich.

HessenEnergie berät Kommunen bereits vor der Antragstellung kostenfrei zu Fragen zur grundsätzlichen Förderfähigkeit, dem Ablauf der Antragstellung, der Bearbeitung des Antrags sowie zu fachtechnischen Aspekten.

Mit Ausnahme von Verleihsystemen (bspw. Fahrräder) können Klimaschutzmaßnahmen aus den Bereichen a) Wärmeerzeugung, b) Stromerzeugung, c) Energieeffizienz, d) Abwasser, und e) Mobilität nur als sogenannte Maßnahmenpakete gefördert werden. Das heißt, pro Kommune müssen mindestens zwei Klimaschutzmaßnahmen aus den o.a. Bereichen kombiniert werden. Alternativ kann auch eine Klimaschutzmaßnahme und eine Klimaanpassungsmaßnahme als Maßnahmenpaket umgesetzt werden.

Gefördert werden auch Veranstaltungsreihen sowie umfangreiche Maßnahmen und Kampagnen zur Information und Qualifikation, soweit sie geeignet sind, über Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu informieren oder die Teilnehmer in diesen Themenbereichen zu qualifizieren.

Es werden auch interkommunale Projekte gefördert, wenn sich mehrere betroffene Kommunen auf ein gemeinsames Projekt verständigen und einen Projektverantwortlichen benennen. Voraussetzung ist ein Konzept mit Angaben über die Zielsetzungen, Inhalte, Zielgruppen, Maßnahmen, Organisation, Zeitplanung und Ausgaben sowie die voraussichtlichen Effekte.


Klimaschutzmaßnahmen:

  • LED Straßenbeleuchtung (gibt es teilweise schon)

  • Verkehrspolitische Maßnahmen wie sie bereits im neuen Mobilitätskonzept vorgeschlagen werden, z.B. Mitfahrbänke, Carsharing und Fahrradverleihsystem (z.B.: e-Lastenräder), Ladestellen für e-Fahrräder und e-Autos

  • Energetische Sanierung von städtischen Gebäuden, Sporthallen oder Kläranlagen (Wärmedämmung, neue Fenster, etc.)

  • Maßnahmen zur energieeffizienten Trinkwasserversorgung (z.B. energieeffiziente oder solarunterstütze Pumpen)

  • Bäume pflanzen, Blühwiesen anlegen, geeignete Forstflächen „stilllegen“ (keine Bewirtschaftung, Umbau zum Naturwald)

  • Beschaffungsrichtlinie der Stadt überarbeiten, um Klimaschutzaspekte zu berücksichtigen (z.B. Recyclingpapier, stromsparende Geräte, klimafreundliche Fahrzeuge, etc.)

  • Gebäude auf dem Sinai-Gelände im Passivhausstandard


Klimaanpassungsmaßnahmen:

  • Erstellung einer Gefährdungsanalyse zur Identifikation von Klimaanpassungsbedarfen

  • Erstellung einer Simulation und Analyse der Abflusswege bei Starkniederschlägen mit Identifikation von zentralen und dezentralen Maßnahmen zur Minderung von Schäden durch diese Starkniederschläge

  • Entsiegelung/ Begrünung/ Beschattung öffentlicher Flächen und Gebäude (z. B. Schulhof, Kindergarten, Sportplätze, Dorfplätze, Straßenräume, usw.)

  • Begrünung von Dächern oder Fassaden öffentlicher Gebäude

  • Installation von Freihalteeinrichtungen (z. B. Gittervorsätze mit Abschlag in Vorland) zum Offenhalten der Verrohrung von Fließgewässern

  • Rückbau verrohrter Gewässer zu Freispiegelgerinnen mit vergrößerter hydraulischer Leistungsfähigkeit

  • Schaffung, Erhalt oder Ausbau für das dezentrale Nutzen, Versickern oder Rückhalten und Sammeln von Niederschlagswasser, insbesondere auf öffentlichen Gebäuden

  • Schaffung von innerörtlichen Wasserflächen oder von innerörtlichen Retentionsflächen an Fließgewässern (an der Rohrwiese ist so etwas schon angedacht)

  • Verwendung von wasserdurchlässigen und reflektierenden (hellen) Belägen für Wege und öffentliche Plätze

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