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Details zum Beitritt bei den Klima-Kommunen

Nachdem wir im letzten Blogbeitrag erläutert haben, dass der Klimapolitische Konsens auch im Main-Taunus-Kreis angekommen ist und kein einseitig besetztes Thema ist, sondern für alle Parteien und Kommunen von Interesse ist, möchten wir nun nochmal die Schritte und Vorteile solch einer Mitgliedschaft hervorheben.


Die Schritte zur Mitgliedschaft sind:

  1. Beschluss des Magistrats, der Stadt und der Gemeindevertretung (oder des Gemeindevorstands) zur Mitgliedschaft.

  2. Unterzeichnung der Klima-Kommunen-Charta (ist auf der Homepage www.klima-kommunen-hessen.de vorhanden).

  3. Erstellung eines Aktionsplans (dabei haben wir als Initiative auch einige Ideen und einen möglichen Plan)

  4. Jährliche Kurzberichterstattung über durchgeführte Maßnahmen (ein einseitiges Formular, in dem die Maßnahmen gelistet werden, zusätzlich Eintragung in die Online-Maßnahmendatenbank)

Der Aktionsplan sollte alle 5 Jahre aktualisiert werden. Zudem kann der Aktionsplan durch ein Klimaschutzkonzept ersetzt werden, sofern dieses vorhanden ist.

Administrativ ist für die Aufnahme in das Bündnis „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) zuständig. Dabei ist Frau Mauder Ansprechpartnerin. Mit ihr standen wir bereits in der letzten Woche in regem Kontakt und sie ist eine große Hilfe bei aufkommenden Fragen.


Für alle inhaltlichen Fragen ist die Fachstelle bei der LandesEnergieAgentur zuständig.

Vorteile einer Mitgliedschaft:

  • Stetig wachsendes Netzwerk aus klima-aktiven Kommunen mit kostenlosen Vernetzungstreffen für die Mitglieder (z.B. Regionalforum Mittelhessen)

  • Kostenlose landesweite Fachforen zu spezifischen Themen

  • Beratungsleistungen durch die Fachstelle Klima-Kommunen (z.B. Beratung zu Aktionsplänen, zur CO2-Bilanzierung und zu Maßnahmen)

  • Entwicklung von vorkonzipierten Maßnahmen

  • Vermittlung von Best-Practice-Beispielen

  • Landesweiter Wettbewerb mit attraktiven Preisen (momentan alle 2 Jahre)

  • Kostenfreie Nutzung eines CO2-Bilanzierungstools für 1 Jahr

  • Erhöhte Fördersätze (Details s.u.)

Zum Thema Förderung noch ein paar Details, da dies recht komplex ist:

Erhöhte Fördersätze für Klima-Kommunen gelten ausschließlich für Projekte, die im Rahmen (1) der hessischen Klimaschutzrichtlinie (je nach Projekt bis zu +20%-Punkte) oder (2) der hessischen Kommunalrichtlinie (bis zu +10%-Punkte) gefördert werden. Die Projekte müssen im Aktionsplan enthalten sein, welcher nicht älter als 5 Jahre sein darf. Das bedeutet allerdings im Umkehrschluss nicht, dass automatisch alle Projekte im Aktionsplan förderfähig sind. Die Bewertung der Förderfähigkeit ist immer eine Einzelfallentscheidung und richtet sich nach den Inhalten der jeweiligen Förderrichtlinie. Details hierzu können Sie den Richtlinien direkt entnehmen:

Weitere Informationen:

  1. Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen [Achtung: die Richtlinie ist nachrangig zu anderen hessischen Förderprogrammen]. Diese finden Sie unter „Download“ auf folgender Seite: https://www.wibank.de/wibank/klimaschutz/klimaschutz/385466<https://www.wibank.de/wibank/klimaschutz/klimaschutz/385466>

  2. Richtlinien des Landes Hessen nach § 3 des Hessischen Energiegesetzes (HEG) zur Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie). Diese finden Sie unter „Download“ auf folgender Seite: https://www.wibank.de/wibank/energieeffizienz-und-erneuerbare-energien/foerderung-energieeffizienz-und-nutzung-erneuerbarer-energien/307140 <https://www.wibank.de/wibank/energieeffizienz-und-erneuerbare-energien/foerderung-energieeffizienz-und-nutzung-erneuerbarer-energien/307140>


Damit Projekte in o.g. Richtlinien förderfähig sind, müssen gewisse Anforderungen erfüllt werden. Für eine Vorfeldberatung zur Förderfähigkeit steht die HessenENERGIE zur Verfügung: https://www.hessenenergie.de/leistungen/fuer-kommunen-und-einrichtungen-der-oeffentlichen-hand/foerderprogramme-beratung-und-begleitung-von-foerdervorhaben/kommunaler-klimaschutz-und-anpassung/


Wir hoffen mit diesem Blogbeitrag weiter informieren zu können und eine Zustimmung von Seiten der Stadt zu erhalten, dass sich Bad Soden in naher Zukunft darum bemüht Mitglied des Netzwerkes „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ zu werden.


Zur Kontaktaufnahme mit Ansprechpartnern (z.B. Frau Mauder, Mitarbeiter*innen der HessenEnergie und Mitarbeiter:innen der LandesEnergieAgentur) können Sie gerne auf uns zukommen.



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